Wenn die polizeiliche Vorladung oder die Anklageschrift ins Haus flattert ist es spätestens Zeit sich anwaltlichen Rat zu holen. Erfahrungsgemäß ist es die vollständige Akteneinsicht – die nur der Anwalt bekommt- und eine individuell ausgearbeitete Verteidigungsstrategie die es möglich machen, dass Verfahren vorab zur Einstellung zu bringen oder vor Gericht die bestmögliche Ausgangsposition für einen Freispruch bzw. zu ein mildes Urteil zu schaffen.

Über prozessuale Möglichkeiten und Bedingungen wie z.B. die eines rechtzeitig gestellten Beweisantrages, weiß der durchschnittliche Angeklagte nichts.

Das Institut der Pflichtverteidigung beschreibt einen von Gericht bestellten Anwalt- den der Mandant sich innerhalb von zwei Wochen selbst aussuchen kann- der vom Staat zunächst bezahlt wird. Notwendig ist eine solche Bestellung beispielsweise bei einer Straferwartung von über 1 Jahr Freiheitsstrafe, einem angeklagten Verbrechenstatbestand oder bei der Unfähigkeit der Selbstverteidigung (oft bei Jugendlichen).

Die Kanzlei SSR Sieger + Kersting PartG mbB aus Solingen nimmt sowohl Wahlmandate als auch Pflichtverteidigungen mit gleicher Professionalität und gleichem Engagement wahr.

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