Zahlungsanspruch der Firma Excalibur zurückgewiesen

In den letzten Jahren wurden durch Finanzdienstleister, häufig im Rahmen von Haustürgeschäften, immer wieder Lebenesversicherungen der Atlantiklux Lebensversicherung S.A. vertrieben. Insbesondere der Finanzdienstleister Excalibur Tatarelis & Partner KG ließ sich häufig mit Abschluss des Versicherungsvertrages eine zusätzliche Kostenausgleichungsvereinbarung über die Maklerprovision unterschreiben.

Aufgrund dieser Vereinbarung musste der Kunde auch bei einer Kündigung der Lebensversicherung die gesamte Provision zahlen.

Da viele Verbraucher die Zahlung verweigerten, wurden nunmehr durch die Firma Excalibur zahlreiche gerichtliche Mahnverfahren angestrengt.

In einem von uns geführten Verfahren vor dem Amtsgericht Velbert wurde nunmehr der Zahlungsanspruch der Firma Excalibur zurückgewiesen und die Firma zur Rückzahlung bereits geleisteter Provisionraten verurteilt. Das Gericht war der Ansicht, dass eine wirkliche Maklertätigkeit nicht erbracht worden und somit keine Provision geschuldet sei. Das Landgericht Rostock bewertet mittlerweile derartige Vereinbarungen als nichtig. In zahlreichen Fällen lohnt es sich daher, den Zahlungsanspruch gerichtlich klären zu lassen.

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