Bekannte Versicherungen sind die KFZ-Haftpflichtversicherung, die KFZ-Kaskoversicherung aber auch die Wohngebäudeversicherung, die Feuerversicherung oder die Lebensversicherung. In allen Bereichen des Versicherungsrechtes gibt es in der Regel folgende Konstellationen:

Die Versicherung leistet nicht nach einem Versicherungsfall, weil diese der Ansicht ist, dass die eingetretene Gefahr nicht versichert ist oder weil die Versicherung den Vertrag angefochten, gekündigt hat oder von dem Vertrag zurückgetreten ist.

Es kann aber auch sein, dass die Versicherung eine Versicherungsleistung von Ihnen zurückverlangt, z.B. Sie sind wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden, bei dem Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben. Die Versicherung hat an den Geschädigten 10.000,00 € bezahlt. Nun verlangt Sie dieses Geld zurück.

Letztlich können sich Ansprüche gegen die Versicherung geben, weil weder diese, der Versicherungsvertreter der Versicherung oder Ihr Versicherungsmakler Sie falsch oder unvollständig beraten haben und Ihnen deswegen ein Schaden entstanden ist.

Zögern Sie nicht, uns, die Kanzlei SSR Sieger + Kersting aus Solingen, um Rat zu fragen.

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