Fachanwalt für Bußgeldverfahren in Solingen

Bußgeldbescheid erhalten? Einspruch kann sich lohnen

Bußgeldbescheide enthalten häufig Fehler, etwa bei Messungen, Fotos oder formalen Angaben. Wir prüfen den Bescheid, fordern Akteneinsicht an und legen Einspruch ein, wenn Erfolgsaussichten bestehen. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, eine Reduzierung des Bußgeldes oder die Vermeidung von Punkten und Fahrverboten.

Bußgeldbescheide sorgfältig prüfen lassen

Warum sich eine
Prüfung oft lohnt

Warum sich eine
Prüfung oft lohnt

Messungen und Bescheide sind nicht immer fehlerfrei

Geschwindigkeitsmessungen, Rotlichtverstöße und Abstandskontrollen beruhen auf technischen Verfahren und formalen Vorgaben. Damit ein Bußgeldbescheid Bestand hat, müssen Messung, Dokumentation und Zustellung rechtlich überprüfbar sein. Fehler können sich etwa bei der Eichung des Messgeräts, bei Messprotokollen, bei Toleranzabzügen, bei der Fahreridentifikation oder bei der Begründung des Bescheids ergeben.

 

Ob solche Punkte im konkreten Fall relevant sind, lässt sich meist erst nach Akteneinsicht beurteilen. Wir prüfen die Unterlagen, bewerten die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und erklären Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt. So vermeiden Sie vorschnelle Zahlungen und können Punkte, Fahrverbote oder unnötige Kosten rechtzeitig prüfen lassen.

 

Handeln Sie jetzt

Je früher Sie uns beauftragen, desto besser können wir Ihre Rechte schützen und Ihre Ansprüche durchsetzen.

Von der Akteneinsicht bis zur Hauptverhandlung

Unser Vorgehen gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide

Akteneinsicht als Grundlage der Verteidigung

Unmittelbar nach Ihrer Beauftragung legen wir fristwahrend Einspruch ein und beantragen die vollständige Einsicht in die Bußgeldakte.

 

Diese Akte enthält alle relevanten Beweismittel: das komplette Messprotokoll mit sämtlichen technischen Parametern, Fotos der Messstelle und des erfassten Fahrzeugs, aktuelle Eichscheine der verwendeten Messgeräte, Nachweise über Schulungen und Qualifikationen der Messbeamten sowie Bedienungsanleitungen und Wartungsprotokolle der eingesetzten Messtechnik.

Verhandlung vor dem Amtsgericht bei Nichteinstellung

Falls die Bußgeldbehörde trotz unserer Einwände am Vorwurf festhält, wird das Verfahren an das Amtsgericht abgegeben.

 

Dort findet eine Hauptverhandlung statt, in der wir Sie vollumfänglich vertreten. Anders als im schriftlichen Verfahren können wir hier aktiv Beweise erheben, Zeugen befragen und die Verwertbarkeit der Messung gerichtlich überprüfen lassen.

 

Bei komplexen technischen Fragen können wir für Sie Sachverständige benennen, die die Messung unabhängig bewerten.

Wer trägt die Kosten Ihrer Verteidigung?

Finanzierung durch
Rechtsschutz oder Eigenaufwand

Verkehrsrechtsschutz übernimmt alle Verteidigungskosten

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese je nach Vertrag die Kosten Ihrer Verteidigung im Bußgeldverfahren. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt dabei möglich. Die Kostenübernahme umfasst sowohl die außergerichtliche Tätigkeit als auch die Vertretung vor dem Amtsgericht einschließlich Hauptverhandlung. Wir prüfen vorab, ob Ihr Versicherer Deckungsschutz gewährt, und beantragen die Deckungszusage direkt bei Ihrem Versicherer.

 

Bei erteilter Deckungszusage übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltsgebühren grundsätzlich unabhängig vom Verfahrensausgang. Falls Ihr Vertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht, tragen Sie nur diesen vereinbarten Eigenanteil. Im Falle einer Verurteilung können zusätzlich das festgesetzte Bußgeld und Gerichtskosten anfallen. Wir klären die Kostenfrage vorab transparent, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Anwaltsgebühren ohne Versicherungsschutz

Ohne Rechtsschutzversicherung richten sich unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Bußgeldverfahren gelten dabei Betragsrahmengebühren, die sich an der Höhe der Geldbuße orientieren.

 

Diese Kosten relativieren sich jedoch, wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen. Ein einziger Punkt bleibt zweieinhalb Jahre im Fahreignungsregister und kann bei künftigen Verstößen zu drastisch erhöhten Sanktionen führen. Ein Fahrverbot zieht erhebliche berufliche und private Konsequenzen nach sich. Wir kalkulieren transparent alle anfallenden Gebühren und bewerten ehrlich Ihre Erfolgsaussichten.

 

Nur wenn realistische Chancen auf Einstellung oder deutliche Strafmilderung bestehen, empfehlen wir Ihnen den Einspruch.

So arbeiten wir

Ihr Weg zur Rechtsdurchsetzung

Ihr Weg zur Rechtsdurchsetzung

Ihr Weg zur Rechtsdurchsetzung

Erstberatung und Mandatierung

Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt des Bußgeldbescheids. Wir prüfen den Bescheid auf formale und inhaltliche Fehler und bewerten Ihre Erfolgsaussichten.

Akteneinsicht und technische Prüfung

Wir legen fristwahrend Einspruch ein und fordern vollständige Akteneinsicht. Die Messungen, Eichscheine, Messprotokolle und Fotos prüfen wir detailliert auf technische Mängel und Verfahrensfehler.

Einstellung oder Reduzierung der Sanktion

Wir verhandeln mit der Bußgeldbehörde über Einstellung des Verfahrens oder Reduktion der Sanktion. Bei Punkten oder Fahrverboten arbeiten wir intensiv an der Vermeidung dieser Folgen.

Gerichtliche Verteidigung vor dem Amtsgericht

Wenn die Behörde nicht einlenkt, vertreten wir Sie in der Hauptverhandlung. Wir befragen Messbeamte kritisch, greifen die Verwertbarkeit der Messung an und erreichen häufig einen Freispruch oder eine erhebliche Reduzierung der Geldbuße.
Kompetente Beratung. Persönliche Betreuung.

SSR übernimmt Ihre Verteidigung im Bußgeldverfahren

Kompetente Beratung. Persönliche Betreuung

Was Sie zum Bußgeldverfahren wissen sollten

Das hängt davon ab, ob Punkte vergeben werden. Bei reinen Verwarngeldern ohne Punkte lohnt sich der Aufwand meist nicht, es sei denn, Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten trägt. Ab 60 Euro Regelbußgeld wird in der Regel ein Punkt vergeben, und hier sollten Sie den Bescheid prüfen lassen.

 

Punkte summieren sich über Jahre und führen ab acht Punkten zum Führerscheinverlust. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte jeden Punkt vermeiden. Außerdem steigen die Sanktionen bei Wiederholungstaten erheblich. Ein erfolgreicher Einspruch verhindert nicht nur das aktuelle Bußgeld, sondern bewahrt Sie auch vor höheren Strafen bei künftigen Verstößen. Bei einer Rechtsschutzversicherung haben Sie ohnehin kein Kostenrisiko, sodass sich die Prüfung immer lohnt.

Akteneinsicht bedeutet, dass Ihr Verteidiger sämtliche Ermittlungsakten der Bußgeldbehörde einsehen kann. Das umfasst das Messprotokoll mit allen technischen Daten, Fotos der Messung, Eichscheine der verwendeten Messgeräte, Schulungsnachweise der Messbeamten, Bedienungsanleitungen der Messtechnik und interne Vermerke der Behörde.

 

Häufig stellen wir fest, dass Messbedingungen nicht ausreichend dokumentiert sind.

In bestimmten Fällen ja. Wenn Sie nachweisen können, dass ein Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt, können die Behörde oder das Gericht es in eine erhöhte Geldbuße umwandeln. Voraussetzung ist eine besondere berufliche Abhängigkeit vom Führerschein, etwa als Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter, Pflegedienst oder Handwerker mit Kundenterminen.

 

Diese Härtefallregelung wird nicht automatisch angewendet, sondern muss beantragt und glaubhaft dargelegt werden. Wir sammeln die erforderlichen Nachweise wie Arbeitgeberbescheinigungen, Kundenlisten oder Dienstpläne und tragen überzeugend vor, dass der Verlust des Führerscheins Ihre berufliche Existenz gefährden würde. Das Gericht erhöht dann die Geldbuße deutlich, meist auf das Doppelte oder Dreifache, verzichtet aber auf das Fahrverbot. Diese Lösung ist für viele Betroffene die einzige Möglichkeit, ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen.

Punkte verfallen gestaffelt nach Schwere des Verstoßes. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt bleiben zweieinhalb Jahre im Register. Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten bleiben fünf Jahre bestehen. Straftaten mit drei Punkten bleiben zehn Jahre gespeichert. Die Tilgungsfrist beginnt nicht sofort nach der Tat, sondern erst nach Rechtskraft des Bescheids.
Während der Tilgungsfrist werden neue Verstöße hinzugerechnet.

 

Ab einem Punktestand von vier Punkten erhalten Sie eine kostenpflichtige Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung und ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Punkte können durch freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminaren reduziert werden, allerdings nur einmal in fünf Jahren und nur bei einem Punktestand bis fünf. Der sicherste Weg ist, durch erfolgreiche Einsprüche die Punktevergabe von vornherein zu verhindern.