Schadensersatz und Haftungsrecht in Solingen

Unfall, Schaden, Streit mit dem Versicherer?
Wir setzen Ihr Recht durch.

Nach einem Unfall oder bei Pflichtverletzungen setzen wir Ihre Schadensersatzansprüche durch, etwa Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Wir prüfen Gutachten kritisch, wehren Kürzungen der Versicherer ab und verhandeln konsequent, notfalls auch vor Gericht.

Präzise Anspruchsermittlung vermeidet finanzielle Verluste

Warum unvollständige Forderungen Sie Tausende Euro kosten

Warum unvollständige Forderungen Sie Tausende Euro kosten

Versicherer zahlen nur, was konkret gefordert wird

Schadensersatz umfasst oft mehr als nur Reparaturkosten. Auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld oder andere Personenschadensansprüche können relevant sein. Versicherer zahlen jedoch meist nur die Positionen, die konkret und nachvollziehbar geltend gemacht werden.

 

Ohne rechtliche Prüfung werden Ansprüche häufig übersehen oder zu niedrig angesetzt. Wir prüfen Gutachten, berechnen einzelne Schadenspositionen und setzen berechtigte Forderungen konsequent gegenüber dem Versicherer durch. So vermeiden Sie vorschnelle Abfindungen und sichern eine vollständige Regulierung Ihres Schadens.

Handeln Sie jetzt

Je früher Sie uns beauftragen, desto besser können wir Ihre Rechte schützen und Ihre Ansprüche durchsetzen.

Systematische Durchsetzung aller Schadensersatzansprüche

So regulieren wir Ihren Schaden vollständig

Unfallregulierung mit unabhängigen Gutachten

Nach einem Unfall sichern wir sofort alle Beweise: Fotos, Zeugenaussagen, Unfallprotokolle. Wir beauftragen für Sie einen unabhängigen Sachverständigen, der den Schaden objektiv bewertet, nicht der Versicherer. Das Gutachten bildet die Grundlage Ihrer Forderung und umfasst Reparaturkosten nach Stundenverrechnungssatz, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden sowie alle Nebenkosten.

 

Konsequente Durchsetzung gegenüber Versicherern

Parallel fordern wir vom gegnerischen Versicherer die Haftungsanerkennung und setzen klare Fristen für die Regulierung. Versicherer versuchen häufig, Zeit zu gewinnen oder mit eigenen Gutachten die Kosten zu drücken. Wir weisen diese Taktiken zurück und bestehen auf der Anerkennung des unabhängigen Sachverständigengutachtens. Bei Verzögerungen setzen wir Verzugszinsen durch und mahnen die ausstehenden Beträge rechtssicher an.

Kostenrisiko und Finanzierung

Wer zahlt Ihre Anwaltskosten?

Schadensverursacher trägt Ihre Rechtsanwaltskosten

Bei berechtigten Schadensersatzansprüchen gehören die Anwaltskosten zum erstattungsfähigen Schaden. Der gegnerische Haftpflichtversicherer zahlt unsere gesetzlichen Gebühren zusätzlich zum sonstigen Schaden. Sie können uns daher ohne eigenes Kostenrisiko beauftragen. Die Gebühren berechnen sich nach dem Streitwert und sind gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

 

Selbst wenn der Versicherer zunächst die Haftung bestreitet, entstehen Ihnen keine Kosten, sofern wir den Prozess gewinnen oder einen Vergleich erzielen. Bei unklarer Haftungslage oder Mitverschulden besteht eine anteilige Kostentragung. Wir informieren Sie transparent über mögliche Kostenrisiken und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie.

Rechtsschutzversicherung ohne Haftpflicht

Wenn kein Dritter haftet, etwa bei Eigenschäden, unklarer Verursachung oder Fahrerflucht, prüfen wir, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Verkehrsrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz oder allgemeine Rechtsschutzversicherungen decken unterschiedliche Bereiche ab. Wir klären vor Mandatsübernahme die Deckungszusage und kommunizieren direkt mit Ihrem Versicherer.

 

Falls weder ein Dritter noch eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, informieren wir Sie vorab transparent über die voraussichtlichen Anwalts- und Verfahrenskosten. Außerdem prüfen wir, ob die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei achten wir auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufwand, Kostenrisiko und möglichem Ergebnis.

So arbeiten wir

Ihr Weg zur Rechtsdurchsetzung

Ihr Weg zur Rechtsdurchsetzung

Ihr Weg zur Rechtsdurchsetzung

Erstberatung und Mandatierung

In einem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihren Schadensfall. Wir analysieren die Haftungslage, bewerten Ihre Ansprüche und klären die Kostenfrage.

Beweissicherung und Gutachtenbeauftragung

Wir beauftragen für Sie einen unabhängigen Sachverständigen und fordern alle relevanten Unterlagen an: Unfallprotokolle, Fotos, Zeugenaussagen und Versicherungskorrespondenz. Diese prüfen wir auf Kürzungsversuche und unzulässige Ablehnungen.

Außergerichtliche Regulierung

Wir fordern die Haftungsanerkennung der Versicherer, übermitteln das Gutachten und Setzen Fristen zur Zahlung. Kürzungsversuche wehren wir konsequent ab.

Gerichtliche Durchsetzung

Bei Zahlungsverweigerung erheben wir Klage. Wir bereiten Ihre Klage vor, reichen alle Beweismittel ein und vertreten Sie in der Verhandlung, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Dabei nutzen wir unsere Prozesserfahrung und Fachkenntnisse, um Ihr Recht durchzusetzen.
Kompetente Beratung. Persönliche Betreuung.

SSR übernimmt Ihre rechtliche Vertretung.

Kompetente Beratung. Persönliche Betreuung.

Was Sie zu Schadensersatz und Haftung wissen sollten

Auf Parkplätzen gelten besondere Regeln. Bei unklarem Unfallhergang wird häufig eine hälftige Haftungsverteilung angenommen, wenn nicht eindeutig geklärt werden kann, wer den Unfall verursacht hat.

 

Entscheidend sind die konkreten Umstände: Wer hatte Vorfahrt? Wer hat den Bewegungsvorgang begonnen? Gibt es Zeugen oder Videoaufzeichnungen? Wir analysieren den Unfallhergang detailliert. Häufig lässt sich eine günstigere Haftungsverteilung erreichen, als der Versicherer zunächst behauptet. Selbst bei Mitverschulden setzen wir den auf Sie entfallenden Schadensanteil vollständig durch.

Die merkantile Wertminderung ist der Betrag, um den Ihr Fahrzeug nach einem Unfall trotz fachgerechter Reparatur weniger wert ist. Käufer zahlen für unfallfreie Fahrzeuge mehr, weil sie Folgeschäden befürchten. Diese Wertminderung ist ein eigenständiger Schadensposten zusätzlich zu den Reparaturkosten.

 

Bei älteren oder Fahrzeugen mit hoher Laufleistung kann die Wertminderung gering ausfallen oder entfallen. Die Berechnung erfolgt durch Sachverständige nach verschiedenen Methoden. Wir lassen die Wertminderung für Sie gutachterlich ermitteln und setzen sie vollständig gegenüber dem Versicherer durch, der diesen Posten häufig bestreitet oder kleinrechnet.

Nein. Das Gutachten des gegnerischen Versicherers ist nicht automatisch verbindlich. Gerade nach Verkehrsunfällen versuchen Versicherer häufig, Reparaturkosten, Wertminderung oder Nutzungsausfall niedriger anzusetzen. Sie können in vielen Fällen einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Wir prüfen, ob das vorliegende Gutachten vollständig und plausibel ist, und setzen berechtigte Schadenspositionen gegenüber dem Versicherer durch.

Wenn der Versicherer einzelne Positionen kürzt oder ablehnt, sollten Sie die Regulierung nicht vorschnell akzeptieren. Häufig betreffen Kürzungen Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung oder Sachverständigenkosten. Wir prüfen die Begründung des Versicherers, bewerten Ihre Ansprüche rechtlich und fordern ausstehende Beträge nach. Falls erforderlich, setzen wir Ihre Forderungen auch gerichtlich durch.