Fachanwälte für Verkehrsstrafrecht in Solingen

Strafverfahren im Straßenverkehr? Wir verteidigen Sie.

Ob Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer, fahrlässige Körperverletzung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis: Bei Anhörung, Strafbefehl oder Anklage im Straßenverkehr verteidigen wir Sie mit Erfahrung und Durchsetzungsstärke. Bundesweit tätig, auch bei internationalen Fällen.

SSR Ihre Spezialisten für Verkehrsstrafrecht

Komplexe Rechtsfragen erfordern spezialisierte Anwälte

Komplexe Rechtsfragen erfordern spezialisierte Anwälte

Warum die Verteidigung Spezialwissen erfordert

Das Verkehrsstrafrecht erfasst Straftaten rund um den Straßenverkehr, etwa Fahrerflucht, Trunkenheits- und Drogenfahrten, fahrlässige Körperverletzung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Verfahren, Beweisführung und Rechtsprechung sind komplex und ändern sich laufend.

 

Die Konsequenzen reichen von der Geldstrafe über das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis bis zur Freiheitsstrafe und einem Eintrag im Führungszeugnis.

Handeln Sie jetzt

Je früher Sie uns beauftragen, desto besser können wir Ihre Rechte schützen und Ihre Ansprüche durchsetzen.

Unsere Leistungen im Verkehrsstrafrecht

Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts

Trunkenheit am Steuer

Wer alkoholisiert am Steuer kontrolliert wird, dem drohen je nach Promillewert und Umständen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist. Entscheidend sind die Blutprobe, mögliche Ausfallerscheinungen und der genaue Tatablauf.

 

Wir prüfen die Verwertbarkeit der Blutprobe und der polizeilichen Feststellungen, hinterfragen die Messwerte und entwickeln eine Verteidigung, die auf Einstellung, Freispruch oder eine möglichst milde Sanktion zielt.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Wer sich nach einem Unfall entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, macht sich strafbar. Schon ein übersehener kleiner Schaden oder eine zu kurze Wartezeit kann zum Vorwurf führen.

 

Neben Geld- oder Freiheitsstrafe drohen ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wir prüfen, ob überhaupt ein bemerkbarer Unfall vorlag, ob Vorsatz nachweisbar ist und ob die Voraussetzungen für eine tätige Reue oder eine Einstellung vorliegen. Häufig lässt sich der Vorwurf entkräften oder abmildern.

Wenn Ihr Führerschein auf dem Spiel steht

Wenn Ihre Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht

Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug

Viele Verkehrsstraftaten ziehen ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist nach sich. Gerade wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, wird hart getroffen.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass diese Folgen vermieden, verkürzt oder abgemildert werden, etwa mit Argumenten zur beruflichen Härte, zur Dauer der Sperrfrist und zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, etwa nach einer Entziehung oder während einer laufenden Sperrfrist, macht sich strafbar (§ 21 StVG). Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe und eine Verlängerung der Sperre.

 

Wir prüfen, ob die Fahrt überhaupt nachweisbar ist, ob ein Irrtum über die Fahrberechtigung vorlag und welche Verteidigung im Einzelfall die besten Aussichten bietet.

So arbeiten wir

Ihr Weg zur Rechtsdurchsetzung

Ihr Weg zur Rechtsdurchsetzung

Ihr Weg zur Rechtsdurchsetzung

Erstberatung und Sofortmaßnahmen

Kontaktieren Sie uns frühzeitig nach einer Vorladung, Anhörung oder Beschuldigung im Verkehrsstrafrecht. Wir prüfen den Tatvorwurf, erklären Ihnen die möglichen Folgen und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Akteneinsicht und Bewertung der Beweise

Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen Polizeiberichte, Zeugenaussagen, Messdaten, Blutwerte, Gutachten und sonstige Beweismittel. Erst danach bewerten wir realistisch, ob eine Einstellung, Strafmilderung oder Verteidigung vor Gericht möglich ist.

Verteidigungsstrategie und Kommunikation

Wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Dabei achten wir darauf, dass Sie keine vorschnellen Angaben machen, und entwickeln eine Verteidigungsstrategie zum Schutz Ihrer Fahrerlaubnis und Ihrer persönlichen Interessen.

Vertretung im Strafverfahren

Kommt es zur Anklage oder Hauptverhandlung, vertreten wir Sie vor Gericht. Wir greifen fehlerhafte Beweise an, hinterfragen Zeugenaussagen und setzen uns für Einstellung, Freispruch oder eine möglichst milde Sanktion ein.
Kompetente Beratung. Persönliche Betreuung.

Ihre Experten im Bereich des Verkehrsstrafrechts

Kompetente Beratung. Persönliche Betreuung.

Was Sie zum Verkehrsstrafrecht wissen sollten

Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, niemand muss sich selbst belasten.

 

Verpflichtet sind Sie nur zu Angaben über Ihre Person. Eine Vorladung der Polizei müssen Sie nicht wahrnehmen, eine Ladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht dagegen schon.

 

Bevor Sie reagieren, sollten Sie uns einschalten. Wir beantragen Akteneinsicht, verschaffen uns ein vollständiges Bild vom Vorwurf und der Beweislage und legen erst dann fest, ob und was zur Sache gesagt wird. Vorschnelle Erklärungen schaden in Strafverfahren häufig mehr, als sie nutzen.

Das hängt von Tat und Umständen ab. Bei Delikten wie Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht mit hohem Schaden ordnet das Gericht regelmäßig ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist an. Bei anderen Vorwürfen ist das nicht zwingend.

 

Wir prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, und setzen uns dafür ein, dass eine Entziehung vermieden, in ein befristetes Fahrverbot abgemildert oder die Sperrfrist verkürzt wird. Gerade für Berufskraftfahrer kann das entscheidend sein.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und kann Geld- oder Freiheitsstrafe sowie ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Der Vorwurf setzt aber voraus, dass ein bemerkbarer Unfall vorlag und Sie den Unfallort vorsätzlich verlassen haben.

 

Häufig lässt sich der Vorwurf entkräften, etwa weil der Anstoß nicht bemerkbar war oder der Schaden gering ist. Bei geringen Sachschäden kommt zudem eine tätige Reue in Betracht, wenn Sie die Feststellungen kurzfristig nachträglich ermöglichen. Wir prüfen Ihren Fall und entwickeln die passende Strategie.

Ja. Ein Strafbefehl ist kein bloßer Vorschlag, sondern wird rechtskräftig und damit zur Verurteilung, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Er kann eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder einen Eintrag im Führungszeugnis bedeuten.

 

Wir prüfen, ob Tatvorwurf und Rechtsfolgen berechtigt sind, und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein. Oft lässt sich die Sanktion reduzieren oder das Verfahren einstellen. Wichtig ist, dass Sie die Zwei-Wochen-Frist nicht verstreichen lassen.